Übergang zu Oberschule und Gymnasium

Der Übergang an weiterführende Schulen nach der Klasse 4 ist ein wichtiger Schritt in der Schullaufbahn unserer Schüler.
Wir möchten deshalb Schüler und vor allem Eltern im Rahmen der Schullaufbahnberatung unterstützen und beraten. Neben den Gesprächen mit den Klassenleitern, den Fachlehrern und dem Elternabend in der 3. Klasse erhalten Sie auf dieser Seite Informationen zu diesem Thema.

Bildungsempfehlung

Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler eine schriftliche Bildungsempfehlung.
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule. Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht wird.
In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.

Welche Schule ist für mein Kind am besten geeignet?

Im Elternabend zur Schullaufbahnberatung in der 3. Klasse konnten Sie sich ein allgemeines Bild von der sächsischen Oberschule und dem Gymnasium machen. Viele Schulen bieten die Möglichkeit, an einem Tag der offenen Tür die Schule genauer kennen zu lernen:

Gymnasien, die eine besondere Begabung entweder im mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlichen oder sportlichen Bereich verlangen:

Zeitleiste zur Bildungsempfehlung

Bekanntgabe der Bildungsempfehlung
  • Die Bildungsempfehlung wird den Eltern am 06. Februar 2026 schriftlich bekannt gegeben. Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, ist diese am 19. Juni 2026 den Eltern schriftlich bekannt zu geben.
Anmeldung zur Aufnahme an der Oberschule
  • Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4, deren Kinder die Oberschule besuchen sollen, melden ihre Kinder bis zum 27. Februar 2026 bei einer Oberschule ihrer Wahl an. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer Oberschule sollen die Eltern grundsätzlich am 22. Mai 2026 erhalten.
Anmeldung und Aufnahme am Gymnasium
  • Die Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 27. Februar 2026 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
  • Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 27. Februar 2026 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl.
  • Für den Fall einer späteren Rücknahme des Antrages auf Aufnahme am Gymnasium ist die gewünschte Oberschule oder Oberschule+ zu erfassen.
  • Bei der Antragstellung wird ein Termin für ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart und auf die Termine für die schriftliche Leistungserhebung hingewiesen.
  • Die Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden ist, können bis zum 29. Juni 2026 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
  • Einen Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium sollen die Eltern grundsätzlich am 22. Mai 2026 erhalten.
  • Für Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt werden konnte, erfolgt eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium bis zum 13. Juli 2026.

Informationen zum Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung erhalten Sie beim Schulleiter.